Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

und

B: Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung betreffend Datenschutz

(gemäss EU - DSGVO und CH - nDSG) der Landolt & Mächler Consultants AG, Hünenberg (nachfolgend L&M genannt)

 

A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für Auswertungen und allfällige weitere Leistungen, die bei der Teilnahme am L&M Salärvergleich geliefert werden. Die Anmeldung zur Teilnahme ist durch den Auftraggeber zu unterzeichnen und kann auch elektronisch an L&M übermittelt werden.  

2. Verantwortlichkeiten von L&M

Die Auswertungen aus dem Salärvergleich werden von L&M mit der erforderlichen Sorgfalt und der nötigen Fachkenntnis vorgenommen. Sie stützen sich auf die vom Auftraggeber im Bestellformular eingetragenen Informationen. 

3. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber bestimmt eine verantwortliche interne Kontaktperson für die Erhebung, Rapportierung und Mutation der Daten, sowie allfälliger Korrekturen. Dies gilt auch bei einer Auslagerung der vorgenannten Tätigkeiten an eine Drittfirma. 

Ferner hat der Auftraggeber die für die Zuordnung der Funktionsnummern beauftragte Person gemäss den Vorgaben von L&M auszubilden und zu instruieren, damit die Zuteilungen in jeder Beziehung fachlich korrekt durchgeführt und alle verfügbaren Saläre gemeldet werden.

4. Preise, Rechnungstellung und Zahlung

Die Auswertungen werden gemäss den auf der Bestellung aufgeführten Preisen geliefert. Wird ein Pauschalhonorar vereinbart, sind sämtliche Auswertungen und weiteren Aufwendungen von L&M für den erhaltenen Bestellumfang abgedeckt.

L&M stellt Rechnung nach Lieferung der Auswertungen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich fakturiert. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Fakturadatum netto zu bezahlen. Für Mahnungen ab dem 61. Tag nach Rechnungstellung werden Verzugszinsen von 4% des Rechnungsbetrages verrechnet.

5.  Schutzrechte 

Die Rechte an den Auswertungen stehen dem Auftraggeber zu. Vorbehalten bleibt aber die Vertraulichkeit an den Auswertungen gemäss Ziffer 6. Dieser erhält mit Bezahlung der Auswertungen ein Exemplar davon zu Eigentum, das er innerhalb des Unternehmens nutzen kann. 

L&M kann Ideen, Konzepte und Methoden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit erworben wurden, bei andern Kunden beliebig verwenden.

6.  Vertraulichkeit 

Als Anbieter der Salärvergleiche verpflichtet sich L&M, alle diesbezüglichen Daten und Auswertungen vertraulich zu behandeln. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Lieferung der Salärdaten gemäss den Vorgaben von L&M strengstens darauf zu achten, dass nur anonymisierte Salärdaten (ohne Namen der Arbeitnehmer) an L&M geliefert werden. Soweit der Auftraggeber der L&M für den Salärvergleich auch nicht anonymisierte Personaldaten liefert, wird die L&M diese vor einer Speicherung sofort löschen und den Auftraggeber informieren. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche im Zusammenhang mit dem Salärvergleich erhaltenen Daten und Auswertungen ebenfalls vertraulich zu behandeln und diese Informationen weder an Dritte ausserhalb des Unternehmens weiterzugeben noch für andere als betriebsinterne Zwecke zu verwenden. 

L&M kann bei Missachtung dieser Verpflichtungen ihre Leistungen einstellen. Hält eine Partei ihre Verpflichtungen verschuldeter Weise nicht ein, so hat sie der andern eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10'000.-- pro Ereignis zu bezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatz, der die Konventionalstrafe übersteigt, bleibt vorbehalten.

7.  Gewährleistung

Bei der Erstellung der Auswertungen wird L&M keine Schutzrechte Dritter wissentlich verletzen. 

L&M sichert dem Auftraggeber zu, dass die Auswertungen korrekt sind, entsprechend seinen mitgeteilten Daten und dem L&M vorliegenden gesamten Datenbestand. Bei Fehlern ersetzt L&M die fehlerhaften Auswertungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

8.  Haftung 

Für Schäden aus den erbrachten Leistungen haftet L&M bei Vorliegen eines Verschuldens insgesamt bis zur Höhe der für die Dienstleistung bezahlten Vergütung, bei der L&M den Schaden verursacht hat. L&M schliesst jedoch jede Haftung aus für Schäden aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen des Kunden sowie für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn sowie Ansprüche Dritter.

9.  Schutz gespeicherter Daten

Wie bei jeder Nutzung des Internets bleiben auch beim Aufrufen unserer Webseite und Webdienste aus technischen Gründen Datenspuren Ihrer Nutzung auf unserm Webserver zurück. Dabei werden durch Ihren PC, Laptop oder mobilen Endgeräten respektive Internet-Browser Daten an unseren Webserver übermittelt und in sogenannten Logfiles erfasst. L&M erhebt und speichert die Logfiles zu statistischen Zwecken und zur Überprüfung der Einhaltung der AGB.

Die erhobenen personenbezogenen (Salär-)Daten speichern wir und unsere Auftragsdatenverarbeiter auf besonders geschützten Servern in der Schweiz. Um den Verlust oder Missbrauch der Daten zu vermeiden, treffen wir – die Landolt & Mächler Consultants AG – umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsmassnahmen gemäss aktuellem Stand der Technik. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes und die oben genannten Sicherheitsmassnahmen von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von uns liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden.

10.  Datenschutz

Die „Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung betreffend Datenschutz“ von L&M findet Anwendung und ergänzt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landolt & Mächler Consultants AG, wenn und soweit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679; DSG VO) oder das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (CH - nDSG) auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch L&M im Auftrag des Auftraggebers Anwendung finden.

11.  Schlussbestimmungen

Der durch die Bestellung entstandene Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte abgetreten werden.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragsdauer gegenseitig keine an den Auswertungen beteiligten Personen abzuwerben.

Änderungen bez. Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Ausschliesslich verbindlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Landolt & Mächler Consultants AG ist die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) und der Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung 

betreffend Datenschutz (Teil B). Soweit L&M dem Auftraggeber diese Dokumente auch in anderen Sprachen zur Verfügung stellt, haben diese keinen verbindlichen Charakter; sie haben einzig den Zweck, dem Auftraggeber als Lesehilfe zu dienen.

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Vertragsparteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anstreben. Sollte sich diese als erfolglos erweisen, wählen sie als Gerichtsstand Zug.

Hünenberg, 1. Januar 2019, CH nDSG 1. September 2023

Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Landolt & Mächler Consultants AG, Hünenberg: 

B:  Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung betreffend Datenschutz (gemäss EU - DSGVO und CH - nDSG)

1. Auftragsverarbeitung

(a) L&M verarbeitet als Auftragsverarbeiter für die Erbringung vereinbarten Leistungen (Dienstleistungen) Personendaten im Auftrag des Auftraggebers (Auftragsdaten). 

(b) Soweit diese Vereinbarung nichts Abweichendes vorsieht, gelten die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages.

2. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

(a) Gegenstand, Art und Zweck: Der Gegenstand der Datenverarbeitung, ihre Art und ihr Zweck ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag. 

(b) Kategorien von Personendaten: Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers; die im Einzelnen betroffenen Personendaten ergeben sich aus den jeweiligen Dienstleistungen.

(c) Kreis der betroffenen Personen: Mitarbeiter des Auftraggebers.

Hinweis zu (b) und (c) gemäss nDSG: Erfasste Personendaten / besonders schützenswerte Personendaten:

L&M erfasst für den Salärvergleich / Lohnsystem / Lohngleichheitsanalyse keine besonders schützenswerten Personendaten. Wir erfassen auch keine vollständigen Personendaten, sondern nur anonymisierte Datensätze.

Falls Kunden erweiterte Daten mit Namen, Vornamen, Leistungs- / Verhaltens-beurteilung etc. (Personendaten oder besonders schützenswerte Personendaten) erfassen, welche ein Profiling ermöglichen könnten, sind diese für L&M nicht sichtbar (technische Zugriffkontrolle). Zugriffsrechte darauf werden vom Kunden definiert.

Der Zugang zum L&M-Kundenportal ist mit 2 Faktor-Authentifizierung geschützt (Zugangs- / Benutzerkontrolle).

Für die Kommunikation mit dem Kunden erfassen wir eine Kontakt- / Vertrauensperson (Superuser:in) mit vollständigen Kontaktdaten. Der/Die Superuser:in hat besondere Rechte und Pflichten:

  • Der/Die Superuser:in ist für die Einhaltung der AGB, des nDSG und EU-DSGVO hauptverantwortlich.
  • Nur der/die Superuser:in kann weiteren Personen (Multiuser:innen) Zugriff auf die Auswertungen / Daten definieren und die Zugriffsrechte bestimmen.
  • Nur 1 Person (Superuser:in) kann/darf Daten im Portal hochladen/verändern und der Kunde sieht im System, wann der/die Superuser:in diese Daten hochgeladen / verändert / gespeichert hat (Eingabe- / Speicherkontrolle).
  • Die Kontaktdaten der Superuser:in sind im Auswertungsbericht der jeweiligen Vergleichsgruppe (Auswertung Salärvergleich) ersichtlich. Sämtliche Auswertungen von L&M sind nur für den internen Gebrauch bestimmt (siehe 6.).

(d) Dauer: Der Auftrag beginnt mit dem Inkrafttreten des Dienstleistungsvertrages und endet mit der Beendigung des Dienstleistungsvertrages.

(e) Beendigung: Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoss des Auftragsverarbeiters gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine vertragskonforme Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter vertragswidrig die Prüfrechte des Auftraggebers verweigert. 

3. Stellung des Auftraggebers

(a) Für die Zulässigkeit der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der Auftragsdaten einschliesslich Herstellung der erforderlichen Transparenz und für die Erfüllung der gesetzlichen Betroffenenrechte (wie z.B. Auskunft, Berichtigung oder Löschung) ist der Auftraggeber nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zwischen dem Auftraggeber und den betroffenen Personen für das jeweilige Erheben, Bearbeiten und Nutzen der Auftragsdaten nachweisbar vorliegen.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

(a) Befolgung von Weisungen: 

(b) Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die Auftragsdaten ausschliesslich für die Dienstleistungen zu verwenden und bei ihrer Bearbeitung den Weisungen des Auftraggebers zu folgen. Vorbehalten sind abweichende Pflichten des anwendbaren Rechts (z.B. verbindliche Anordnungen zuständiger Behörden), über die der Auftraggeber möglichst frühzeitig zu informieren ist, wenn das rechtlich zulässig ist.

(c) Das Weisungsrecht ist durch den Dienstleistungsvertrag und die vorliegende Vereinbarung konkretisiert. Darüberhinausgehende Weisungen sind für den Auftragsverarbeiter nur verbindlich, wenn sie zur Einhaltung zwingender datenschutzrechtlicher Anforderungen erforderlich sind. 

(d) Sofern der Auftraggeber im Rahmen der Dienstleistungen mit den Auftragsdaten direkt interagieren kann, sind Weisungen grundsätzlich in dieser Weise zu erteilen. Andere Weisungen sind in Textform (d.h. schriftlich, oder per E-Mail) zu erteilen, unter Vorbehalt mündlicher Weisung mit folgender Bestätigung in Textform bei Dringlichkeit.

(e) Der Auftragsverarbeiter weist den Auftraggeber darauf hin, wenn er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstosse gegen Datenschutzvorschriften. Eine Prüfpflicht seitens des Auftragsverarbeiters besteht jedoch nicht. 

(f) Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, Auftragsdaten vertraulich zu behandeln und nur Personen zugänglich zu machen, die für die Erfüllung ihrer Pflichten auf Zugang zu den Auftragsdaten angewiesen sind. Er stellt sicher, dass alle Personen mit Zugang zu Auftragsdaten einer gesetzlichen oder vertraglichen Vertraulichkeitspflicht unterstehen. 

(g) Ort der Datenbearbeitung: Die Bearbeitung und Nutzung der Auftragsdaten findet ausschliesslich in der Schweiz statt. 

(h) Verarbeitungsverzeichnisse: Soweit der Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Führung von Verarbeitungsverzeichnissen oder ähnlicher Verzeichnisse verpflichtet ist, sind diese Verzeichnisse dem Auftraggeber auf Anfrage herauszugeben, sofern sie Auftragsdaten betreffen. 

(i) Rückgabe- und Löschpflicht: Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber auf Verlangen alle Auftragsdaten, alle überlassenen Datenträger und gegen Vergütung die zur Speicherung der Auftragsdaten verwendeten Medien herauszugeben. Ansonsten sind die Auftragsdaten nach den Weisungen des Auftraggebers und unter Vorbehalt entgegenstehender Rechtspflichten endgültig zu löschen. 

5. Datensicherheit

(a) Sicherheitsmassnahmen: Der Auftragsverarbeiter ergreift die in Anhang 1 umschriebenen, technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Auftragsdaten (Sicherheitsmassnahmen). Der Auftraggeber hat diese Sicherheitsmassnahmen geprüft und beurteilt sie als angemessen und ausreichend. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Sicherheitsmassnahmen anzupassen, sofern dabei das Sicherheitsniveau nicht abgesenkt wird.

(b) Meldung von Verletzungen: Bei konkret vermuteten und bei festgestellten Verletzungen des Schutzes der Auftragsdaten (einschliesslich bei Verletzungen i.S.v. Art. 4 Nr. 12 DSGVO, soweit die DSGVO auf die Bearbeitung der Auftragsdaten anwendbar ist) informiert der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich und in jedem Fall unter Angabe der in Art. 33 Abs. 3 DSGVO vorgesehenen Informationen (wobei diese Informationen auch gestaffelt übermittelt werden können, soweit sie nicht sofort bekannt sind). 

6. Unterauftragnehmer

(a) Voraussetzungen: Für die Erbringung der Leistung kann der Auftragsverarbeiter Auftragsdaten an Unterauftragnehmer weitergeben, sofern der Auftragsverarbeiter mit dem Unterauftragnehmer eine durchsetzbare Vereinbarung trifft, die inhaltlich der vorliegenden Vereinbarung entspricht. Der Auftragsverarbeiter haftet dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten der Unterauftragnehmer.

(b) Genehmigung: Eine Liste der bestehenden Unterauftragnehmer mit Zugriff auf Auftragsdaten findet sich in Anhang 2. Vor einer Änderung der Unterauftragnehmerverhältnisse wird der Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail informiert. Erklärt er nicht innerhalb von drei Wochen ebenfalls schriftlich oder per E-Mail aus wichtigen Gründen, dass er mit der geplanten Änderung nicht einverstanden ist, gilt der betreffende Unterauftragnehmer als genehmigt. 

7. Prüfrechte

(a) Prüfrecht: Der Auftragsverarbeiter wird nach vernünftigem Ermessen und auf Anfrage des Auftraggebers Kontrollen der Sicherheitsmassnahmen vornehmen. Auf Anforderung des Auftraggebers stellt der Auftragsverarbeiter diesem einen zusammengefassten Prüfbericht zur Verfügung. Sofern der Prüfbericht zur Erfüllung einer gesetzlichen Kontrollpflicht nicht ausreicht, kann der Auftraggeber nach Anmeldung und zu üblichen Geschäftszeiten die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen und die ordnungsmässige Datenverarbeitung vor Ort beim Auftragsverarbeiter prüfen und die Vorlage der zur Kontrolle erforderlichen Dokumente verlangen. Die Kontrolle kann von Vertretern des Auftraggebers durchgeführt werden, die zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

8. Unterstützung

(a) Datensicherheit usw.: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber in angemessener Weise bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit, zur Meldung von Datenschutzverletzungen und zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.  

(b) Betroffenenrechte: Soweit ein Betroffener sich im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Ansprüchen (z.B. mit einem Auskunfts- oder Löschbegehren) an den Auftragsverarbeiter wendet, leitet der Auftragsverarbeiter das entsprechende Begehren unverzüglich dem Auftraggeber weiter. Er unterstützt den Auftraggeber angemessen bei der Bearbeitung solcher Begehren. Dazu gehört bei Bedarf die Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten und Informationen. 

(c) Informationspflicht: Kontrollhandlungen und anderen Massnahmen von Datenschutzaufsichtsbehörden sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden, wenn sie die Auftragsdaten oder für die Bearbeitung von Auftragsdaten verwendete Systeme betreffen. 

(d) Kostenersatz: Der Auftragsverarbeiter kann Aufwendungen, die durch die in dieser Ziff. 8 vorgesehenen Unterstützungshandlungen verursacht werden, ohne Aufschlag in Rechnung stellen, sofern sich eine entsprechende Pflicht nicht bereits aus dem Dienstleistungsvertrag ergibt. Er besitzt insofern aber kein Leistungsverweigerungsrecht.

9. Haftung

Die Haftung der Parteien untersteht den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

Anhang 1: Sicherheitsmassnahmen

Liste der Massnahmen oder Hinweis auf ein Dokument mit entsprechenden Angaben: 

keine

Anhang 2: Unterauftragnehmer 

Liste der bestehenden Unterauftragnehmer, z.B., Microsoft etc., mit Name, Standort und Angabe der Tätigkeit: 

Keine Unterauftragnehmer!

Hünenberg, 1. Januar 2019, CH nDSG 1. September 2023